Förderrichtlinie für das kommunale Förderprogramm für energieeffiziente Geräte in Privathaushalten der Gemeinde Nonnweiler
Die Gemeinde Nonnweiler fördert seit dem 01.07.2025 den Austausch von elektrischen Haushaltsgroßgeräten („Weiße Ware“), wie Kühlschrank, Kühlgefrierkombination, Gefrierschrank, Gefriertruhe, Elektroherd, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner oder Wasch-Trockenkombination, gegen Neugeräte mit Energie-Effizienzlabel A oder B (teilweise C), durch Zahlung eines Zuschussbetrags auf die Anschaffungskosten. Die Anschaffung wird mit einmalig 100 € je Gerät und Haushalt gefördert.
Bei den Anforderungen an einen neuen Kühl- und Gefrierschrank bzw. einer Gefriertruhe gab es eine Änderung. Dort gilt nun mindestens die Energieeffizienzklasse C, statt vorher Energieeffizienzklasse B.
Des Weiteren wird der Austausch von ungeregelten Umwälz-/Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen gefördert. Dieser wird mit je 150 € bezuschusst.
Weitere Informationen zum Förderumfang, sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Nonnweiler (www.nonnweiler.de). Hier erhalten Sie die Förderrichtlinie, den Förderantrag, sowie den dazugehörigen Entsorgungsnachweis zur Antragsstellung.
Der Förderantrag ist schriftlich bei der Gemeinde Nonnweiler und unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragvordruckes zu stellen (Per Post: Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler oder per Mail an rathaus@nonnweiler.de).
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